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Freiwillige Mitgliedschaft in der GKV

Die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV

Gesetzliche Krankenversicherungen bieten neben der Pflichtversicherung und der Familienversicherung auch die Möglichkeit der freiwilligen Krankenversicherung an. Diese Art der Versicherung ist insbesondere für Personen, die aus der Pflichtversicherung oder der Familienversicherung ausgeschieden sind, gedacht. Da die Zugangsvoraussetzungen und Fristen bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich sind, müssen sich an einer freiwilligen Krankenversicherung Interessierte allerdings frühzeitig von der Krankenkasse informieren und beraten lassen.

Jeder muss krankenversichert sein

Zu beachten ist, dass nach der Gesundheitsreform 2007 jeder der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland hat, eine Krankenversicherung haben muss. Die Versicherung kann durch eine freiwillige Krankenversicherung oder bei einer privaten Krankenversicherung erfolgen. Nicht Krankenversicherte sind dazu verpflichtet, einen rückwirkenden Antrag bei der Krankenkasse, bei der sie zuletzt versichert waren, zu stellen. Dann müssen auch die während der Zeit der Nichtversicherung angefallenen Beiträge nachgezahlt werden. Unter bestimmten Umständen kann aber eine Minderung, Stundung oder auch Erlassung dieser Nachzahlung erfolgen.