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Direktversicherung

Definition

Eine Direktversicherung ist eine Form der Altersversorgung. Der Arbeitgeber bezahlt eine Versicherungsprämie für eine Lebensversicherung für einen Arbeitnehmer.

Besonderheiten

Bis zu 4% der Bemessungsgrundlage sind steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Daraus ergibt sich der Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Im Todesfall sind zum Bezug der Versicherungsleistung sowohl Ehegatten und Kinder, aber auch Lebensgefährten und eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartner vorgesehen.
Wird der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet, so geht der Versicherungsvertrag auf den Arbeitnehmer über, man nennt dies Probabilität.
Geht der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag mit einem anderen Arbeitgeber ein, kann der alte Vertrag der Direktversicherung an den neuen Arbeitgeber übergehen. Der Arbeitnehmer kann aber weiterhin die Direktversicherung privat fortführen und die Prämien als Eigenbeträge einzahlen.
Die dritte Möglichkeit ist der Übertrag des bereits entstandenen Guthabens in die Pensionskasse, dadurch entsteht ein Guthaben im Pensionsfond, das dann bei der Pensionierung auf die monatliche Pension aufgerechnet wird.