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Dienstpersonal

Die Tätigkeit von Dienstpersonal

Im Haushalt eingesetztes Dienstpersonal übernimmt im Regelfall die üblichen anfallenden Arbeiten, wie zum Beispiel Wäsche waschen, Zubereitung von Mahlzeiten, Erledigung von Einkäufen und die Ausführung von Reinigungsarbeiten. Die Tätigkeit kann auf längere Zeit angelegt sein oder nur für eine bestimmte Zeit benötigt werden. Dies kommt häufig in Situationen vor, in denen Haushaltsangehörige wegen einer Erkrankung für eine absehbare Zeit keine Arbeiten mehr ausführen können und eine Haushaltshilfe notwendig wird.

Die Haushaltshilfe im Sozialversicherungsrecht

Die deutsche Sozialversicherung sieht in bestimmten Fällen die Bereitstellung einer Haushaltshilfe vor. Diese Leistung wird von den Sozialversicherungsträgern (z.B. den gesetzlichen Krankenkassen)gewährt. Anspruch besteht, sobald die Weiterführung des Haushaltes oder die Betreuung der Kinder aufgrund von Krankenhausaufenthalten, Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation, usw. nicht mehr möglich ist. In der Praxis wird häufig die Variante gewählt, dass der Partner unbezahlten Urlaub beim Arbeitgeber beantragt und der Sozialversicherungsträger den entstandenen Verdienstausfall ersetzt. Diese Erstattung kann allerdings auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt sein.