Darlehen
Geld- und Sachdarlehen
Das Darlehen beschreibt das dem Darlehensnehmer zur Verfügung gestellte Geld oder die Sache. Es handelt sich um einen schuldrechtlichen Vertrag, der schriftlich geschlossen wird und entgeltlich ist. Bei Gelddarlehen handelt es sich nicht nur um Bargeld in Form von Münzen und Banknoten sondern auch um Giralgeld. Hiermit wird Geld bezeichnet, welches frei verfügbar auf einem Bankkonto liegt. Die Gabe eines Kredits ist demnach ebenso ein Gelddarlehen. Ein Sachdarlehen verpflichtet den Darlehensnehmer zur Zahlung eines Darlehensentgelts und zur Rückgabe einer Sache gleicher Art, Güte und Menge.
Vertragsinhalt und Sonderformen
Bei Gelddarlehen wird vertraglich die Höhe des Zinssatzes sowie eine Laufzeit festgehalten. Meist sind Zinsen nach Ablauf eines Jahres zu zahlen.
Um sich beim Sachdarlehen vom Miet- und Pachtrecht abzugrenzen, muss die übergebene und zum Eigentum des Darlehensnehmers überführte Sache eine Vertretbare sein. Unter Angehörigen kommt meist ein unentgeltlicher Darlehensvertrag zustande, der auch mündlich geschlossen werden kann.