Bündelnachlass
Der Bündelnachlass
Der Begriff Bündelnachlass stammt aus der Versicherungsbranche. Ein Synonym für Bündelnachlass ist auch der Begriff Bündelrabatt.
Diverse Versicherungsunternehmen gewähren einen Bündelnachlass, wenn für den Antragsteller bzw. dessen Lebens- oder Ehepartner, welche mit ihm in einer häuslicher Gemeinschaft leben, mehrere Versicherungsverträge in unterschiedlichen Sparten abgeschlossen werden.
Die Staffelung des Bündelnachlasses
Einige Unternehmen der Versicherungsbranche bieten zudem eine umfassende Staffelung des Bündelnachlasses an.
Je mehr Verträge der Versicherungsnehmer aus verschiedenen Sparten der Versicherung beim gleichen Unternehmen abschließt, desto höher fällt der jeweilige Bündelnachlass aus, welcher dem Versicherten von der Versicherungsgesellschaft dann gewährt wird. Zu den Versicherungssparten, in denen Bündelnachlässe gewährt werden können, zählen private Haftpflichtversicherugen, Hausrat- und Haushaltsglasversicherung, Wohngebäude- und Wohngebäudeglasversicherung, Allgemeine Unfallversicherung sowie Kraftfahrtversicherung.
Schließt der Versicherungsnehmer also beispielsweise eine Privathaftpflicht-Versicherung, eine Hausratversicherung und eine Kfz-Versicherung bei einer und der selben Versicherungsgesellschaft ab, fällt der Bündelnachlass höher aus, als wenn der Versicherungsnehmer nur eine Privathaftpflicht-Versicherung und eine Hausratversicherung beim selben Versicherungsnehmen abschließt.