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Brillen und Kontaktlinsen

Anspruch auf Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen

Der Gang zum Optiker wird für Kassenpatienten schnell ein teueres Vergnügen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Regelfall keine Kosten für Brillen und Kontaktlinsen. Die einzige Ausnahmen sind Menschen mit schwerer Sehbehinderung, deren Sehstärke höchstens 30 Prozent beträgt, sowie Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Doch Sonderwünsche für Brillen und Kontaktlinsen werden auch da schnell teuer. Wer die Kosten für eine neue Sehhilfe nicht allein tragen möchte, sollte sich daher über eine private Zusatzversicherung informieren.

Leistungsumpfang einer privaten Zusatzversicherung

Eine neue Brille kostet mitunter mehrere hundert Euro. Eine Zusatzversicherung kann die entstehenden Kosten für die Neuanschaffung einer Sehhilfe, je nach der im Vertrag vereinbarten Höchstsumme, um bis zu 80 Prozent senken. Erstattungsfähig sind bei den meisten privaten Versicherungsanbietern Aufwendungen für Brillen und Kontaktlinsen bei Veränderungen der Sehstärke von mindestens 0,5 Dioptrien oder bei gleichbleibender Sehstärke alle zwei Jahre.