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Bonität

Bonität

Die Bonität wird auch als Kreditwürdigkeit bezeichnet. Sie kann eine nätürliche Person, also einen Menschen, oder ein Unternehmen oder den Staat betreffen. Sie beinhaltet grundlegend zwei Kriterien, die persönliche und die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit.

h2>Die persönliche und wirtschaftliche Kreditwürdikeit

Die persönliche Kreditwürdigkeit ergibt sich aus der Zahlungswilligkeit oder der persönlichen Zuverlässigkeit, einen bestehenden Kredit zurückzuzahlen. Bei Personen ergibt diese sich aus dessen beruflichen und fachlichen Qualifikationen, bei Unternehmenskrediten aus den Qualifikationen des Managements.
Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit bezieht man sich auf vergangene und zukünftig zu erwartende wirtschaftliche Verhältnisse, um den Kredit zurückzuzahlen. Dabei zieht man Bilanzen oder Einkommensnachweise hinzu. Bevor Kreditinstitute Kredite vergeben, werden die Risiken abgewogen, damit die Ausfallwahrscheinlichkeit, also die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gläubiger den Kredit nicht zurückzahlen kann, möglichst gering gehalten wird. Je nachdem, wie die Bonität des Gläubigers eingestuft wird, entscheiden zum Beispiel Banken, ob sie der Person oder dem Unternehmen einen Kredit einräumen oder nicht.