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Blanko-Darlehen

Allgemeine Begriffsklärung

Unter einem Blanko-Darlehen versteht man ein Darlehen, das ohne erkennbare Sicherheiten (z.B. in Form von Immobilienbesitz) gewährt wird. Der Teil des Darlehens, der ohne den Nachweis von Sicherheiten ausgegeben wird, wird als der Blankoteil des Darlehens bezeichnet. Ebenfalls als Blanko-Darlehen bezeichnet man Bürgschaften und Gehaltsabtretungen, für die zwar eine Sicherheit vorausgesetzt wird, die allerdings nicht bewertet wird. In aller Regel werden Blanko-Darlehen ausschließlich an Schuldner mit einwandfreier Bonität vergeben.

Anwendungsgebiete

Im Privatkundenbereich werden Dispokredite, Ratenkredite oder Limits von Kreditkarten normalerweise als Blanko-Darlehen vergeben. Im Bereich der Firmenkunden geben Banken Betriebskredite zur Finanzierung des firmeneigenen Umlaufvermögens als Blanko-Darlehen aus, was allerdings oft mit bestimmten Auflagen verbunden ist (z.B. dem Recht der Bank, den Kredit jederzeit zu kündigen). Auch bei Bausparkrediten spielen Blanko-Darlehen eine Rolle (genaueres regelt hier § 7 Abs. 4 des Bausparkassengesetzes). So werden Bausparkredite bis maximal 10.000 Euro und Zwischenkredite bis maximal 5.000 Euro in der Regel als Blanko-Darlehen gewährt.