Bindefrist (Antragsbindefrist)
Eine Antragsbindefrist existiert bei Abschluss von Versicherungsverträgen.
Üblich bei Neuverträgen
Der Kunde stellt einen Antrag bei einer Versicherung und bekommt dafür vom Versicherungsagenten die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) und die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen ausgehändigt.
Von nun an ist der Kunde für 6 Wochen an den Vertrag gebunden, d.h., er kann keine Änderungen daran vornehmen und ihn nicht kündigen (Bindefrist).
Während dieser Frist entscheidet der Versicherer über den Antrag. Hat der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Antragsbindefrist keine Annahmeerklärung seitens der Versicherung erhalten (z. B. durch Übersendung des Versicherungsscheins), kann er den Antrag zurücknehmen oder auf eine Entscheidung drängen.
Vertragsänderungen
Handelt es sich bei dem Antrag jedoch lediglich um eine Vertragsänderung, kommt keine Bindefrist zum Tragen. Es gilt dann, wie sonst bei Abschluss von Verträgen vorgeschrieben, ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das mit Erhalt der ARB und der Verbraucherinformation beginnt. In diesem Fall bekommt der Kunde den Versicherungsschein meist zusammen mit den anderen Unterlagen.