Billigungsklausel
Die Billigungsklausel
Die Billigungsklausel ist eine Regelung im Versicherungsrecht, die die Vertragssituation klärt, dass Versicherungspolice und der zuvor gestellte Versicherungsvertrag inhaltlich voneinander abweichen sollten. Dem Versicherungsnehmer wird durch die Billigungsklausel die Möglichkeit gegeben, noch einen gewissen Zeitraum nach Erhalt der Police Einspruch gegen die Vertragsbedingungen zu erheben. Mit diesem Widerspruch signalisiert der Versicherungsnehmer sein nicht vorhandenes Einverständnis, was im Regelfall bei schlechteren Vertragskonditionen der Fall ist und vor Gültigkeit Nachbesserungen an der Police verlangt.
Mögliche Vertragssituationen
Neben der geschilderten Vertragssituation, die eine Verschlechterung gegenüber dem Versicherungsvertrag darstellt – beispielsweise durch geringere Leistungen oder einen höheren Beitragssatz – kann die Billigungsklausel auch im Falle von verbesserten Konditionen zum Einsatz kommen. Hier ergibt sich jedoch der Unterschied, dass bei einem ausbleibenden Widerspruch in den entsprechenden Fristen die Police und somit der gesamte Versicherungsvertrag Gültigkeit erlangt, da hierdurch keine Benachteiligung für den Versicherten entsteht.