Beratungsrechtsschutz im Erb- und Familienrecht
Beratungsrechtsschutz im Erb- und Familienrecht
Beim Beratungsrechtsschutz im Erb- und Familienrecht geht es prinzipiell um die mündliche und/oder die schriftliche Erteilung eines Rates oder einer Auskunft in außergerichtlichen Fällen. Diese Erteilung muss von einem Rechtsanwalt getätigt werden, der in Deutschland zugelassen ist – auch wenn es sich um ausländisches Recht handelt. Innerhalb des Beratungsrechtsschutzes obliegt die Wahl des Rechtsanwalts dem Versicherten. Für die Anzahl der Beratungen gibt es keine Beschränkungen. Führt der Rechtsanwalt nicht nur eine Auskunft bzw. Beratung durch, sondern fasst er ein Schreiben ab oder führt ein Gespräch mit dem Antragsgegner, entfällt der Rechtschutz auch für die gewährte Beratung.
Wo der Schutz zum Tragen kommt
Zu den Gebieten im Familienrecht, bei denen der Beratungsrechtsschutz greift, zählen beispielsweise Unterhaltsauseinandersetzungen sowie die Sorgerechtsregelung während des Getrenntlebens. Im Erbrecht kommt der Schutz unter anderem bei Testamentsanfechtungen, der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft sowie dann zum Tragen, wenn man einen Pflichtteil geltend macht.