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Beihilfetarife

Definition Beihilfetarife

Der Begriff Beihilfetarife bezeichnet spezielle Tarifformen, die von einer Reihe privater Krankenversicherungen angeboten werden. Durch einen solchen Tarif erhalten Berechtigte zur Beihilfe Zuschüsse auf verschiedene Formen von Behandlungen und Medikamente, wodurch der Leistungsanspruch im Krankheits- oder Behandlungsfall ergänzt wird.

Wer kann von einem Beihilfetarif profitieren?

Beihilfetarife werden ausschließlich für Beamte angeboten, die sich aktuell noch in ihrer Ausbildung oder ihrem Wehrdienst befinden. In dieser Zeit übernimmt der Bund die Kosten für alle gesundheitlichen Behandlungen und Leistungen, jedoch kann dieser Schutz um weitere Leistungen ergänzt werden, um ein noch umfassenderes Leistungsspektrum genießen zu können. Personen, die ebenfalls zum Kreis der beihilfeberechtigten Personen zählen, sind Beamte und Richter im Ruhestand – für diese werden jedoch keine Beihilfetarife von den Privaten Krankenversicherern angeboten, da aufgrund des hohen Lebensalters und den somit zu erwartenden, starken gesundheitlichen Einschränkungen ein zu großes, finanzielles Risiko für den Versicherer bestünde.