Außerordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung wird allgemein auch als “Kündigung aus wichtigem Grund” bezeichnet. Sie ist die (normalerweise fristlose) Aufhebung eines Vertrages oder Abkommens. Eine derartige Kündigung einer Versicherung bedarf im Normalfall eines gesonderten Ereignisses, wie beispielsweise einer Beitragserhöhung oder einem Schadensfall oder einer anderen – teilweise auch in den Vertragsbedingungen genannten – Voraussetzung. Sollte eine außerordentliche Kündigung nicht fristlos sein, besteht die Möglichkeit, eine Auslauffrist zu vereinbaren, nach der das bestehende Vertragsverhältnis endet. Dies empfiehlt sich in dem Fall, wenn gezahlte Beiträge bei sofortigem Vertragsende nicht zurückgewährt werden würden.
Gründe zur Außerordentlichen Kündigung
Viele Verträge haben die möglichen Bedingungen für außerordentliche Kündigungen bereits festgelegt und informieren vor Vertragsabschluss darüber. Grundsätzlich kann eine außerordentliche Kündigung aber nicht unterbunden werden. Alle Vertragspartner können neben gegebenenfalls festgelegten Bedingungen auch in nicht genannten Fällen immer dann einen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn die Fortführung eines Vertrags unter den neu entstandenen Bedingungen nicht zumutbar ist.