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Auslandsversicherungsschutz in der PKV

Auslandsversicherungsschutz in der PKV – was beinhaltet er?

Ein Auslandsversicherungschutz in der PKV (private Krankenversicherung) umfasst grundsätzlich Kosten von ärztlichen Behandlungen sowie für Medikamente und Krankenhausaufenthalte. Ebenso wird von der PKV ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport bezahlt.

Regelungen innerhalb und außerhalb Europas

Innerhalb von Europa haben Versicherte beim Auslandsversicherungschutz in der PKV einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Krankheitskostenübernahme und Krankenhaustagegeld. Dies ist etwa der Fall, wenn ein akut auftretender Krankheitsfall oder ein Unfall die stationäre Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus erforderlich machen.
Außerhalb von Europa ist der Versicherungsschutz dagegen auf den ersten Monat begrenzt. Ist dem Versicherten die Rückreise ohne Heilbehandlung nicht möglich, so kann der Schutz verlängert werden, allerdings höchstens um zwei Monate. Es empfiehlt sich für Versicherte daher, bei Reisen ins außereuropäische Ausland besondere Vereinbarungen mit der jeweiligen PKV zu treffen oder Zusatzversicherungen abzuschließen, um beispielsweise nicht die Kosten häufig sehr teurer Rücktransporte selbst tragen zu müssen.