Aufsichtspflicht über fremde Kinder
Aufsichtspflicht auch über fremde Kinder
Eltern haben gegenüber ihren Kindern eine gesetzlich geregelte Aufsichtspflicht. Diese Aufsichtspflicht verändert sich verständlicherweise je nach Alter des Kindes. Die Aufsichtspflicht besteht jedoch nicht nur bei eigenen, sondern auch bei fremden Kindern. Das gilt für Tagesmütter ebenso wie für Personen, die vorübergehend auf andere Kinder aufpassen. Dies umfasst sowohl Ausflüge mit fremden Kindern, als auch die Beherbergung im eigenen Haus.
Abdeckung der Risiken
Die Aufsichtspflicht über fremde Kinder bringt gewisse Risiken mit sich. Diese Risiken können jedoch bis zu einem bestimmten Maße durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Die Rahmenbedingungen sind dabei je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich. So ist es beispielsweise von Bedeutung, ob die Aufsichtstätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt wird. Die Betreuung fremder Kinder kann so beispielsweise auf bis zu 5 Kinder beschränkt sein. Aus diesem Grund sollten Tagesmütter, die mehrere fremde Kinder betreuen, eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen.