Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind alle Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Das sind nicht nur Beamte, sondern auch Beschäftigte im Bereich des öffentlichen Rechts wie Richter und Soldaten sowie Mitarbeiter von öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Die Tätigkeit im öffentlichen Dienst ist also viel umfassender, als man auf den ersten Blick glauben könnte.
Öffentlicher Dienst
Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind nicht nur Ämter, sondern können zum Beispiel auch Landesverwaltungen oder staatliche Krankenhäuser sein. Eine Besonderheit des öffentlichen Dienstes sind die besonderen Regeln, denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dort unterworfen sind. So müssen die Arbeitnehmer, die eine Stelle im öffentlichen Dienst antreten, eine Erklärung unterschreiben, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder mit ihr sympathisieren. Die Arbeitgeber müssen sich an einen sehr genau ausformulierten Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes halten, der nicht nur Löhne und Gehälter regelt, sondern beispielsweise auch die Frauenförderung.