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Anschlussheilbehandlung

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die Anschlussheilbehandlung ist eine medizinische Rehabilitation im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt wegen einer schweren Krankheit. Auch nach einer ambulanten Operation kann eine Anschlussheilbehandlung sinnvoll sein. Sie kann stationär oder teilstationär erfolgen und wird bei Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, bei Krebsleiden, Herzinfarkt oder Herzoperationen zur Rehabilitation des Patienten angewendet.
Darunter fallen Maßnahmen wie z.B. Krankengymnastik, Physiotherapie, Massagen, psychologische Beratung und anderes.
Im Allgemeinen dauert sie 3 bis 4 Wochen, sie kann aber verlängert werden, wenn es medizinisch notwendig ist.

Voraussetzungen für eine Anschlussheilbehandlung

Die Kosten einer Anschlussheilbehandlung (AHB) werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen oder der Rentenversicherung übernommen. Dazu sollte sie kurz nach der Krankenhausentlassung erfolgen. Natürlich muss der Patient soweit genesen sein, dass er selbstständig gehen und essen kann, soweit seine Wunden verheilt sind.
Daneben ist die Vorerkrankung relevant, die in der AHB-Indikationsliste der Krankenkasse oder der Rentenversicherung enthalten sein muss.