Anderkonto
Das Anderkonto oder Treuhandanderkonto
Das Anderkonto stellt eine besondere Form des Treuhandkontos dar und dient im Allgemeinen dem Zweck, das Vermögen Dritter treuhänderisch zu verwalten. Der Treuhänder unterhält ein Konto in seinem Namen, aber für fremde Rechnung. Im Gegensatz zum klassischen Treuhandkonto ist das Anderkonto besonders gesichert, da das Guthaben auf einem Anderkonto im Fall eines Konkurses des Treuhänders nicht zur Vermögensmasse des Treuhänders zählt. So weisen auch die Geschäftsbedingungen der Banken darauf hin, dass Anderkonten nicht den Zwecken des Inhabers dienen. Weiters ist die Bank zur Erfragung und Speicherung des wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet.
Häufigste Anwendungen
Anderkonten werden im privaten Bereich beispielsweise als Mietkautionssparbücher geführt. Auch bei Insolvenzverfahren führt der Insolvenzverwalter ein Anderkonto, ebenso kommt es häufig in Pfarren zum Einsatz, wo der Pfarrer die Einnahmen seiner Kirche treuhänderisch verwaltet. Der weitaus größte Teil der Konten wird allerdings von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren oder Wirtschaftstreuhändern geführt.