Zahlungsverzug
Sich in Zahlungsverzug befinden
Wird eine Sache oder eine Dienstleistung gekauft und nicht sofort bezahlt, gerät man in Zahlungsverzug, wenn man nicht innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt, z.B. zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Wird diese angegebene Frist überschritten, befindet man sich im Zahlungsverzug und der allgemeine Wortgebrauch wechselt vom Käufer zum Schuldner und Verkäufer zum Gläubiger.
Jemanden in Zahlungsverzug setzen
Der Verkäufer muss den Käufer nun in den sogenannten Zahlungsverzug setzen, d. h. er muss den Käufer durch eine Mahnung auf diesen Verzug aufmerksam machen. Wird danach noch immer nicht bezahlt, liegt es im Ermessen des Verkäufers, ob er noch eine weitere Mahnung schickt oder direkt einen Mahnbescheid gegen den Käufer beantragt. In der Praxis hat sich eine weitere Mahnung durchgesetzt, da man die Beziehung zum Käufer nicht durch die Rechtsmittel belasten möchte. Der Mahnbescheid kann beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.