Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt die Kosten der Wiederbeschaffung. Es handelt sich also um den Betrag, der aufzubringen ist, um einen vergleichbaren Gegenstand zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert ist zu unterscheiden vom Zeitwert. Der Zeitwert beschreibt den Wert eines Gegenstandes zum Zeitpunkt der Bewertung.
Wiederbeschaffungswert bei verschiedenen Versicherungsformen
Der Wiederbeschaffungswert ist im Versicherungswesen von großer Bedeutung, vor allem bei Kraftfahrzeugen und bei Hausratversicherungen. Bei Kraftfahrzeugen besteht im Fall eines Schadens ein Anspruch auf die nötigen Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert. Welchen Anspruch der Versicherungsnehmer hat, hängt von dem Verhältnis der Reparaturkosten zum Wiederbeschaffungswert ab.
Bei Hausratversicherungen wird gewöhnlich der Wiederbeschaffungswert vergütet. Dabei kann zwischen Wiederbeschaffungsneuwert und Wiederbeschaffungszeitwert unterschieden werden. Der Wiederbeschaffungsneuwert bezeichnet den tatsächlichen Neupreis des Gegenstandes, der mit der entsprechenden Gebrauchszeit abgeglichen wird. Der Wiederbeschaffungszeitwert steht für die Summe, die für einen vergleichbaren gebrauchten Artikel aufgewendet werden muss, um diesen käuflich zu erwerben.