Vertragsgrundlage PKV
Vertragsgrundlage PKV (Private Krankenversicherungen)
Zu den Vertragsgrundlagen der privaten Krankenversicherungen (Vertragsgrundlage PKV) gehören neben den gesetzlichen Bestimmungen wie die des Versicherungsvertragsgesetzes (WG), des Sozialgesetzbuches (SGB) und des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) auch
– der Krankenversicherungsantrag
– die allgemeinen Versicherungsbedingungen
– besondere Vereinbarungen
– sowie der Versicherungsschein (die sog. Police).
Im Krankenversicherungsantrag muss man zum Beispiel Angaben zum allgemeinen Gesundheitszustand machen und kann gleichzeitig mehrere zu versichernde Personen eintragen. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die Leistungen festgelegt, zu denen sich die private Krankenversicherung dauerhaft verpflichtet. Besondere Vereinbarungen können individuell abgesprochen werden. Die Police ist der Versicherungsschein, den der Versicherungsnehmer von der Gesellschaft erhält. Neben der Vertragsgrundlage PKV gibt es Werberichtlinien, die weitere Rahmenbedingungen festlegen.
Die private Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung bietet oftmals als Alternative zur gesetzlichen Krankenkassen bessere Leistungen, so wie zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus. Die Versicherungsprämien sind dabei nicht wie bei den gesetzlichen Krankenkassen vom Einkommen abhängig. Es ist jedoch nicht für jeden möglich, sich privat zu versichern.