Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Versicherungspflichtgrenze

Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Arbeitnehmer sind in der Regel durch eine gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert. Sofern das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag, die Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), in drei aufeinanderfolgenden Jahren übersteigt und voraussichtlich auch in Zukunft überschreiten wird, setzt die Versicherungsfreiheit ein. Wird durch Lohnkürzung eines Arbeitnehmers die Versicherungspflichgrenze wieder unterschritten, ist der Arbeitnehmer sofort wieder versicherungspflichtig und damit durch eine gesetzliche Krankenversicherung versichert. Auf Antrag wird man jedoch in solchen Fällen von der Versicherungspflicht wieder befreit, wenn man durch spezielle Umstände (geregelt im Sozialgesetzbuch) wieder versicherungspflichtig wird.

Konsequenzen aus der Versicherungsfreiheit

Ein Arbeitnehmer, dessen Bruttogehalt die JAEG überschreitet und der somit versicherungsfrei ist, ist in der Wahl seiner Krankenversicherung frei. Die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung (PKV) und der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann ein solcher Arbeitnehmer also selbst treffen. Seit dem 1. Januar 2009 muss jedoch zwingend eine Krankenversicherung abgeschlossen werden und es ist gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nicht mehr möglich, ohne Krankenversicherung zu leben.