Versicherte Person
Wenn der Versicherungsnehmer mit der versicherten Person identisch ist
In diesem Fall begünstigt der Versicherungsvertrag als versicherte Person den Versicherungsnehmer als Vertragsherr. Sein eigenes Personal- und Sachrisiko wird durch die Versicherung geschützt und er selbst ist der regelmäßige Beitragszahler.
Wenn der Versicherungsnehmer eine Versicherung zugunsten Dritter abschließt
Der Versicherungsnehmer ist nicht identisch mit der versicherten Person, bezahlt jedoch die fälligen Beiträge. Hierbei spricht man von einem Vertrag für fremde Rechnung. Bei Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen wird eine dritte Person einbezogen. Im Falle einer Lebensversicherung muss sich die versicherte Person mit dem Vertragsabschluss einverstanden erklären. Die Haftpflicht- und Hausratversicherung kann den Schutz fremden Eigentums umfassen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung schließt den berechtigten Fahrer mit in den Versicherungsschutz ein. Eine versicherte Person hat im Gegensatz zum Antragsteller generell keinerlei vertragliche Pflichten zu erfüllen, es sei denn Interessenwahrung und Vertragsart setzen Obliegenheiten beider Parteien voraus.