Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Verkehrswert

Der Verkehrswert als Marktpreis

Der Verkehrswert wird im Baugesetzbuch (§194 BauGB) definiert. Dieser Wert ergibt sich durch dem Preis, der zum jeweiligen Ermittlungszeitpunkt zu erzielen wäre. Ermittelt wird der Verkehrswert von anerkannten Spezialisten unter Zugrundelegung der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung von Grundstücks-Verkehrswerte. Der Verkehrswert, der im Allgemeinen mit dem aktuellen Marktwert gleichzusetzen ist, ergibt sich aus bestimmten zugrunde gelegten Voraussetzungen. Der erzielbare Marktpreis muss sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben sowie tatsächlicher Objekteigenschaften realisieren lassen. Hinzu kommen die sonstige Beschaffenheit und die Grundstückslage (beziehungsweise der zu bewertende Gegenstand). Persönliche oder andere ungewöhnliche Verhältnisse finden bei der Wertermittlung keine Rücksicht.

Ermittlung des Verkehrswertes

Auf der Grundlage der Wertermittlungsverordnung wird der Verkehrswert eines Grundstücks unter Berücksichtigung der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem aktuellen Immobilienmarkt (Wertermittlungsstichtag) ermittelt. Den Spezialisten der Wertermittlung stehen hauptsächlich drei Verfahren zur Verfügung. Sie dürfen zwischen den Verfahren auf der Basis Vergleichswert, Ertragswert oder Sachwert wählen.