Unterversicherung
Unterversicherung – was sie darstellt…
Der Begriff Unterversicherung stammt aus dem Bereich der Sachversicherungen. Bei einer Sachversicherung geht man grundsätzlich davon aus, dass der Wert einer zu versichernden Sache der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Versicherungsprämie entsprechen sollte. Liegt eine derartige Entsprechung nicht vor, spricht man entweder von Überversicherung oder von Unterversicherung. Letztere liegt dann vor, wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der tatsächliche Versicherungswert. Dies hat im Falle eines Schadens zur Folge, dass die Entschädigung durch den Versicherungsanbieter nur anteilig bezahlt wird. Dies ist ersichtlich, da die Entschädigungssumme aus dem Produkt von Schaden und Versicherungssumme, geteilt durch den Versicherungswert, berechnet wird.
…und was zu beachten ist
Da im Schadensfall bei einer Unterversicherung nur ein bestimmter Anteil vom Versicherungsgeber übernommen wird, und dieser unter Umständen sogar sehr niedrig ausfallen kann, ist eine Unterversicherung grundsätzlich zu vermeiden. Das bedeutet, dass im Falle einer Wertsteigerung der versicherten Sache der Anbieter über diese Werterhöhung in Kenntnis zu setzen ist.