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Überführungs- und/oder Zulassungskosten im Schadensfall

Definition: Überführungs- und/oder Zulassungskosten im Schadensfall

Wenn es nach einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug zu einem Totalschaden kommt, bezeichnet der Begriff Überführungskosten sämtliche Kosten, die mit der Rückbringung des alten Fahrzeuges an den Heimatort des Versicherungsnehmers verbunden sind. Die Zulassungskosten im Schadensfall beschreiben die Kosten, die nach einem solchen Totalschaden für die Anmeldung und Zulassung eines neuen Fahrzeugs anfallen.

Übernahme durch die Kfz-Versicherung

In den meisten Versicherungsverträgen zur Vollkaskoversicherung sind die Überführungs- und/oder Zulassungskosten im Schadensfall mit eingerechnet, wobei die Höhe dieser beiden Erstattungsarten in der Regel unterschiedlich ausfällt. Je nach Versicherungsunternehmen werden zur kompletten Rückerstattung dieser Kosten jedoch weitere Bedingungen gestellt. Zum Beispiel kann vorgeschrieben sein, dass die Überführung des Fahrzeuges durch einen Kfz-Dienstleister ausgeführt wird, mit dem die Versicherung kooperiert. Gerade bei der Überführung sind in vielen Fällen die Kosten durch den Versicherungsnehmer vorzustrecken, sie werden jedoch danach von der Versicherung ersetzt.