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Übertritt aus der GKV

Übertritt aus der GKV in die PKV

Wechselt ein Versicherungsnehmer aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine private Krankenversicherung (PKV), wird dieser Vorgang Übertritt aus der GKV genannt. Dieser Wechsel ist jedoch nicht jederzeit oder für jeden Versicherungsnehmer möglich. Um einen Übertritt aus der GKV in eine PKV durchführen zu können, muss der Versicherte von der Versicherungspflicht befreit sein. Keine Versicherungspflicht besteht beispielsweise für Beamte oder Selbstständige. Übersteigt das Einkommen eines Versicherten die Versicherungspflichtgrenze, wird er ebenfalls von der Versicherungspflicht befreit.

Ein Wechsel muss überlegt sein

Üblicherweise gestaltet sich der Übertritt aus der GKV für den Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Die in der GKV zurückgelegte Versicherungszeit wird auf die Wartezeit der PKV angerechnet, sofern der Aufnahmeantrag spätestens zwei Monate nach Beendigung der Vorversicherung gestellt wird. Ein Wechsel aus der GKV in die PKV sollte jedoch wohl überlegt sein, denn eine Rückkehr in die GKV ist nur möglich, wenn erneut Versicherungspflicht eintritt, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit.