Überführung bei Tod
Die Überführung bei Tod
Eine Überführung bei Tod liegt im versicherungstechnischen Sinne dann vor, wenn ein Versicherungsnehmer während einer Reise ins Ausland verstirbt, der Leichnam jedoch in der deutschen Heimat bestattet werden soll. Je nach Entfernung des Reiselandes ist eine einfache Überführung des Verstorbenen nicht über den Landweg mit dem Auto möglich, so dass für die Einfuhr des Leichnams erhebliche Kosten anfallen. Neben den reinen Transportkosten fallen hier auch Verwaltungskosten an, die beim Fehlen einer entsprechenden Versicherung aus der eigenen Tasche des Versicherungsnehmers entrichtet werden müssen.
Wann erfolgt eine Kostenübernahme?
Die Leistung einer Überführung bei Tod ist im Normalfall in jedem Tarif einer Auslandsreisekrankenversicherung mit eingeschlossen. Sollte eine solche nicht existieren, kann die Leistung optional Teil einer Krankenzusatzversicherung sein, die z.B. auch die stationäre Behandlung des Versicherten im Ausland garantiert. In vielen Volltarifen der privaten Krankenversicherung ist die Leistung ebenfalls mit eingeschlossen.