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Unfallzusatzversicherung (UZV)

Unfallzusatzversicherung

Die Unfallzusatzversicherung ist aufgebaut wie die als Einzelvertrag erhältliche Unfallversicherung des jeweiligen Versicherers. In diesem Fall wird sie allerdings zu einer bestehenden Versicherung zusätzlich vereinbart. Je nach Anbieter kann die Unfallzusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, kapitalbildenden Lebensversicherung, Rentenversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder ähnlichen Produkten abgeschlossen werden. Ihre Aufgabe ist die Ergänzung und Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes um den Risikobereich des Unfalls. Der Versicherungsschutz entspricht der als Einzelvertrag erhältlichen Unfallversicherung des jeweiligen Anbieters. Hier kann es erhebliche Unterschiede in den Bedingungen und den daraus resultierenden Leistungen geben. Vertragslaufzeit und Beitragszahlung richten sich nach dem Hauptvertrag, zu dem sie zusätzlich vereinbart wurde.

Leistungen der Unfallzusatzversicherung

Grundvoraussetzung zur Leistung ist eine fortdauernde Invalidität, die durch ein plötzliches Ereignis, das gesundheitsschädlich, von Außen auf den Körper des Versicherten und unfreiwillig einwirkend, entstanden ist. Die Unfallzusatzversicherung zahlt je nach Höhe der eingetretenen Invalidität eine Kapitalzahlung aus der versicherten Summe des Unfallzusatzversicherungs-Vertrages. Aber auch Leistungen wie eine Beitragsbefreiung für den Hauptvertrag oder eine Unfallrente sind möglich.