Streitwert
Was versteht man unter dem Streitwert?
Der Streitwert spielt eine zentrale Rolle in Gerichtsverfahren und wird vom zuständigen Richter festgesetzt. Er bildet die Grundlage für die entstehenden Gerichtskosten sowie der Gebühren für die Rechtsanwälte, die an einem Gerichtsverfahren beteiligt sind. Beide Kosten richten sich nach dem Streitwert. Sind die an einem Gerichtsverfahren beteiligten Parteien mit dem festgesetzten Streitwert nicht einverstanden, so können Rechtsmittel gegen dessen Höhe eingelegt werden. Dieser Streitwert wird in Fachkreisen auch als Gebührenstreitwert bezeichnet.
Weitere Streitwertarten
Neben dem Gebührenstreitwert gibt es noch weitere Streitwertarten. Der Zuständigkeitsstreitwert spielt eine Rolle, wenn die Zuständigkeit des Gerichts der ersten Instanz von der Höhe des Streitwerts abhängig ist. Dies ist beispielsweise im deutschen Zivilprozess der Fall. Das Amtsgericht ist dabei bis zu einer Streithöhe von 5.000 Euro zuständig. Geht die Streithöhe darüber hinaus, so fällt die Zuständigkeit an das Landesgericht. Der Rechtsmittelstreitwert ist der Wert, der erreicht werden muss, damit bestimmte Rechtsmittel, wie beispielsweise die Berufung, überhaupt ergriffen werden können.