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Selbstbeteiligung

Der Begriff Selbstbeteiligung im Allgemeinen

Der Begriff Selbstbeteiligung oder auch Zuzahlung wird im Versicherungsbereich verwendet. Er bezeichnet einen Betrag, der bei auftreten eines Versicherungsfalls vom Versicherungsnehmer selbst geleistet werden muss.

Der Begriff Selbstbeteiligung am Beispiel der Krankenversicherung

In der Krankenversicherung kennt man verschiedene Systeme der Selbstbeteiligung:

1. das Maximal-Prozentualsystem :
Hier übernimmt die Versicherung die Kosten bis zu einem angegebenen Betrag komplett. Der Betrag, der über den genannten Betrag geht, wird zu einem bestimmten Prozentsatz vom Versicherten selbst übernommen.

Zum 2. gibt es das Prozentual-Maximalsystem:
In diesem Fall wird ein prozentualer Anteil des Betrages, bis zu einem angegebenen Höchstbetrag vom Versicherten übernommen. Den restlichen Betrag übernimmt die Versicherung komplett.

Im 3. Fall handelt es sich um das Maximalsystem:
Beträge, die über einen angegebenen Höchstwert hinausgehen, werden vom Versicherten selbst übernommen.

Und 4. das Prozentualsystem:
Hier wird ein prozentualer Anteil der Kosten vom Versicherten selbst übernommen. Dabei kann sich die prozentuale Selbstbeteiligung auf einzelne Leistungen, oder auf den gesamten Tarif beziehen.