Selbstbehalt
Geringere Versicherungsbeiträge durch Selbstbehalt
Unter Selbstbehalt oder auch Selbstbeteiligung versteht man im Versicherungswesen einen vorab im Versicherungsvertrag festgelegten Betrag, den der Versicherte im Schadenfall selbst trägt und nicht von der Versicherung einfordert. Einerseits wird durch den Selbsterhalt vermieden, dass so genannte Bagatellfälle – Schadensfälle von geringer Summe – mit einem hohen bürokratischen Aufwand gemeldet werden. Andererseits profitiert ein Versicherungsnehmer bei einer Selbstbeteiligung von geringeren Versicherungsbeiträgen.
Bei Kaskoversicherungen ist Selbstbehalt ein Muss
Der Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung beispielsweise bezieht sich auf einen bestimmten Betrag für ärztliche Leistungen, den der Krankenversicherte selbst bezahlt und der Krankenkasse nicht in Rechnung stellt. Bei einer Kfz-Versicherung wie z.B. einer Teil- oder Vollkaskoversicherung wird im Allgemeinen automatisch ein Selbstbehalt bzw. eine Selbstbeteiligung definiert. Je nach Höhe des jährlichen Selbstbehalts variieren die Tarife für eine Autoversicherung erheblich. Je höher das Vorkommen von Schadensfällen, desto höher sollte die Selbstbeteiligung ausfallen. Autofahrer mit wenigen bis keinen Schadensfallvorkommnissen können auf einen höheren Selbstbehalt verzichten und dennoch moderate Versicherungstarife erzielen.