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Schneelawine (Schäden durch -)

Schäden durch Schneelawinen sind versichert

Im Umfang einer Teilkaskoversicherung bieten Versicherungsunternehmen auch die Absicherung von Schäden an Kraftfahrzeugen an, die durch Schneelawinen an Berghängen oder durch herunter stürzende Dachlawinen und Eismassen von privaten oder öffentlichen Gebäuden entstehen. Auch Beschädigungen durch Gegenstände, die ursächlich von Schneelawinen hervorgerufen wurden, sind mitversichert.

Etwaiges Mitverschulden führt zu Eigenhaftung

Wenn Autofahrer jedoch durch eigenes Handeln eine Dachlawine zum Absturz bringen, besteht kein Versicherungsschutz für dadurch entstehende Schäden. Auch teilweises Mitverschulden eines Fahrzeugeigentümers führt zu einer Eigenhaftung, etwa wenn das Fahrzeug bei offensichtlichem Tauwetter vor einem Haus geparkt wird, das bereits überhängende Schneemassen erkennen lässt. Wenn davon auszugehen ist, dass diese Schneemassen jederzeit herab stürzen können, sind Schäden am Fahrzeug entweder nur teilweise oder gar nicht erstattungsfähig. Eine Haftung durch den Hauseigentümer ist nur dann gegeben, wenn er in bekanntermaßen schneereichen Gebieten nachweislich seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, zum Beispiel durch das Nichtanbringen von Schneefanggittern.