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Sachschaden

Definition Sachschaden

Der Begriff Sachschaden bezeichnet in Versicherungsbereichen wie der privaten Haftpflicht oder der KFZ-Haftpflicht sämtliche Schäden, die an einem Gegenstand entsteht. Der Begriff Sache im Sinne eines Sachschadens schließt dabei Häuser und Hausrat ebenso ein wie Fahrzeuge, Pflanzen, Kleidung und Freizeitobjekte. Im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung werden zudem noch Tiere als Sachen mitgezählt.

Höhe des Sachschadens

In jedem Versicherungsvertrag der angesprochenen Branchen lässt sich das Risiko des Sachschadens in einer nahezu vom Versicherungsnehmer frei wählbaren Höhe absichern, wobei der Mindestwert des Gesetzgebers für Haftpflichtverträge nicht unterschritten werden darf. In der Praxis erweisen sich Verträge, die lediglich die Untergrenze eines Sachschadens als Leistung beinhalten jedoch als unzureichend, da je nach Unfall und Situation die Schadenssumme mehrere Millionen Euro betragen kann. Eine Summe in diesem Bereich sollte in jedem Fall bei einem Vertrag gewählt werden, unabhängig hiervon sind die Beträge für Personen- und Vermögensschäden wählbar.