Rückkaufswert
Die Definition des Rückkaufswertes
Rückkaufswert nennt man den Betrag, den ein Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung bei Rücktritt, Kündigung oder Widerspruch (Rückkauf) eines Vertrages von seinem Versicherer verlangen kann. Es handelt sich hierbei um ein gesetzlich geregeltes Recht.
Die Berechnung des Rückkaufswertes
Die Höhe des Rückkaufswertes ist nicht einfach die mathematische Summe der bisher gezahlten Beiträge. Vor allem in der ersten Zeit eines Vertrages liegt der Rückkaufswert drastisch unter dem Betrag dieser Summe.
Der Rückkaufswert wird beim Vertragsabschluss zwischen Versicherer und Versichertem vereinbart. Die Beträge an den verschiedenen Kündigungsterminen werden dabei in schriftlicher Form in einer Rückkaufswerttabelle, die auch Garantiewerttabelle genannt wird, in der Vertragsurkunde festgehalten. Es ist dabei zu beachten, dass der Gesetzgeber einen Mindest-Rückkaufswert im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) festgelegt hat. Die im Vertrag vereinbarten Rückkaufswerte dürfen nicht niedriger sein, außer wenn ein angemessener Abzug vertraglich vereinbart worden ist.