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Rabattübertragung

Was versteht man unter einer Rabattübertragung?

Die Rabattübertragung ist ein Begriff aus dem Autoversicherungswesen und bezeichnet die Übertragung einer Schadenfreiheitsklasse beziehungsweise eines Schadenfreiheitsrabatts auf eine dritte Person. Ein Großteil der Versicherungsunternehmen bietet eine Rabattübertragung, welche durch eine schriftliche Abtretung des Versicherten erfolgen muss, an. Die Wirksamkeit der Übertragung ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, welche der Empfänger erfüllen muss. Diese Voraussetzungen können von Versicherer zu Versicherer variieren.

Voraussetzungen für eine Rabattübertragung

Generell gilt, dass eine Rabattübertragung nur an Verwandte ersten Grades, sprich Eltern und Kinder, juristische Personen oder Personen, welche mit dem Abtretenden in einer Wohngemeinschaft leben, möglich ist. Wenige Versicherungen gestatten auch eine Übertragung an die Großeltern oder Enkelkinder. Der Empfänger der Rabattübertragung muss zudem nachweisen, dass die Erlangung des zu übertragenden Schadenfreiheitsrabatts ihm selbst auch möglich gewesen wäre. Voraussetzung hierfür ist die jeweilige Anzahl an Jahren der Fahrpraxis, die zur Erlangung der abzutretenden Schadenfreiheitsklasse notwendig ist. Gelingt dies nicht, wird die Schadenfreiheitsklasse auf die Fahrpraxisdauer des Empfängers beschränkt.