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Rabattretter

Rabattretter/Rabattschutz

Der Rabattretter (auch Rabattschutz genannt) ist eine im Rahmen eines Versicherungsvertrages für ein motorbetriebenes Fahrzeug getroffene Abmachung zwischen den Vertragsparteien, aufgrund derer es bei einem Schadensfall – insofern der Versicherungsnehmer schuldhaft in diesen verwickelt war – zwar zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse kommt, allerdings dieser Rückstufung keine entsprechende Erhöhung der Versicherungsprämie folgt. Dementsprechend behält der Versicherungsnehmer, trotz des von der Versicherung abgewickelten Schadensfalles, den ursprünglichen Schadenfreiheitsrabatt in vollem Umfang.

Wirkung und Entgeltlichkeit

Da sich diese Abmachung nicht auf die Schadenfreiheitsklasse, sondern auf den Schadenfreiheitsrabatt bezieht, profitiert der Versicherungsnehmer von einer Rabattretterklausel nur gegenüber seinem ursprünglichen Versicherer. Die Schadenfreiheitsklasse kann nämlich zwar auch bei einer anderen KFZ-Versicherung geltend gemacht werden, allerdings nicht der Schadenfreiheitsrabatt nach einem von der Versicherung regulierten Schadensfall.
Rabattretter bzw. Rabattschutzklauseln werden von den Versicherungen zumeist kostenpflichtig angeboten. Lediglich in niedrigen Schadenfreiheitsklassen wird diese Leistung zum Teil auch unentgeltlich angeboten.