Mindestdeckung
Gesetzlich festgelegt oder vorher individuell vereinbart
Eine Mindestdeckung ist eine festgelegte Summe für Schäden, die die Versicherung im Schadensfall erbringen muss. Diese wird in der individuellen Versicherungs-Police mit dem Versicherungsnehmer vereinbart, oder wurde bereits gesetzlich festgelegt. Eine Mindestdeckung gilt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Eine Versicherung ist demnach immer verpflichtet, leistungspflichtige Schäden mindestens in der jeweiligen Höhe der gesetzlichen Deckungssumme oder Mindestdeckungssumme zu bezahlen.
Mindestdeckung gleich Höchstbetrag im Schadensfall
Die Mindestdeckung in einer Versicherung ist also die unterste Grenze der Deckungssumme in der jeweiligen Versicherung. Diese Summe ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Im Schadensfall gilt diese Summe als der Höchstbetrag, den die Versicherung dem Versicherungsnehmer zahlen muss. Dies gilt, wenn vorher keine höhere Versicherungssumme vertraglich vereinbart wurde. Die Mindestdeckung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden variiert natürlich stark. Sehr hoch werden Personenschäden beziffert. Versicherungsbetrüger versuchen oft die individuell vereinbarte Summe für die Mindestdeckung sehr hoch anzusetzen.