Miteigentum bei Grundbesitz
Alleiniger Grundbesitz ist abgesichert
Normalerweise ist die Haftung bei Schäden oder Unglücksfällen mit Sach- und/oder Personenschaden für Wohnungs- und Hauseigentümer in einer regulären Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Der Abschluss weiterer Versicherungen für diesen Besitz ist also nicht notwendig. Nicht in der Privathaftpflicht mit eingeschlossen, ist jedoch das Miteigentum bei Grundbesitz, also der Anteil des Versicherungsnehmers an Eigentum, das sich in gemeinschaftlichen Besitz mehrerer Personen befindet.
Gesonderte Versicherung notwendig
Für dieses Miteigentum bei Grundbesitz ist es daher zwingend notwendig, dass die versammelte Eigentümergemeinschaft eine weitere, gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung auf das entsprechende Haus bzw. Grundstück abschließt, um im Schadensfall bestmöglichen Versicherungsschutz zu genießen und rundum abgesichert zu sein. Aufgeteilt werden die anfallenden Kosten für diese Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung in aller Regel nach den Anteilen der Besitzer, so dass je nach prozentualem Ausmaß des Miteigentums entsprechend mehr für die zusätzliche Versicherung zu entrichten ist.