Lebenspartner/-in
Begriff des Lebenspartners
Der Begriff des Lebenspartners ist im deutschen Sprachgebrauch in verschiedensten Formen gegeben, die sich vor allem rechtlich unterscheiden. Im alltäglichen Sprachgebrauch trifft man nicht selten auf die Verwendung des Wortes Lebenspartner als Bezeichnung des aktuellen Beziehungspartners.
Im rechtlichen Sinne ist der Lebenspartner jedoch derjenige, mit dem man nach dem deutschen Lebenspartnerschaftsgesetz eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt.
Im Bereich von Versicherungen kann der Lebenspartner wiederum eine Person sein, mit der man zwar keine eingetragene Lebenspartnerschaft führt, der aber im Fall eines gemeinsamen Hausstands teilweise mitversichert sein kann.
Rechtliche Unterschiede
Vor dem Gesetz wird nur die eingetragene Lebenspartnerschaft bevorzugt, da sie in einigen, jedoch nicht allen Rechtsbereichen der Ehe gleichgestellt wird. Vor allem im Beamten- und im Einkommenssteuerrecht ist die eingetragene Lebenspartnerschaft bisher nicht der Ehe gleichgestellt. Außerdem genießt die Lebenspartnerschaft nicht den verfassungsrechtlichen Schutz, den die Ehe nach dem Grundgesetz besitzt.