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Künstler

Die Künstlersozialversicherung für Künstler

Durch die Künstlersozialversicherung wird Künstlern der Zugang zur Krankenversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung gewährt. Die Künstlersozialkasse übernimmt hierbei den Arbeitgeberbeitrag, sodass der versicherte Künstler nur den Arbeitnehmerbeitrag einzahlen muss. Nur diejenigen Künstler sind zugangsberechtigt, welche von der Künstlersozialkasse als selbstständige Künstler (im Bereich Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst sowie auch Design) oder aber als Publizist anerkannt werden. Arbeiter auf dem Gebiet des Kunsthandwerks werden im Sinne der Versicherung nicht zu den Künstlern gezählt, und auch Personen, die nur nebenberuflich als Künstler tätig sind, haben keinen Anspruch auf Aufnahme.

Die Finanzierung der Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse wird durch den Staat gefördert, da der Schutz der Kunst als Staatsziel anzusehen ist, Künstler jedoch generell als wenig sozial abgesicherte Gruppe gesehen werden. Aus diesem Grund wird die Künstlersozialversicherung nur zur Hälfte aus den Beiträgen der Künstler finanziert. Die andere Hälfte stammt aus der sogenannten Künstlersozialabgabe, welche von Unternehmen und Verwertern von künstlerischen Leistungen abgeführt werden muss.

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