Krankheitskostenzusatzversicherung- Stationär
Definition Krankheitskostenzusatzversicherung – Stationär
Der Begriff Krankheitskostenzusatzversicherung – Stationär beschreibt eine Reihe von Leistungen, die durch eine Zusatzversicherung bei einem privaten Anbieter versichert werden können. Die Leistungspflicht der Versicherung setzt im Falle eines Aufenthaltes in einem Krankenhaus oder einer Klinik ein und ermöglicht entweder finanzielle Entschädigungen oder bessere Leistungen während des Aufenthalts.
Art der gewährten Leistungen
Branchenübliche Leistungen, die bei einer Krankheitskostenzusatzversicherung – Stationär gewährt werden, sind die Behandlung durch den Chefarzt sowie die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Ebenfalls kann ein höheres Krankenhaustagegeld gewählt werden, welches den gesetzlich gewährten Satz finanziell aufstockt. Sollte das Krankenhaus oder die Klinik nicht die von der Zusatzversicherung versprochenen Leistungen gewähren können (z. B. ein Mehrbettzimmer aufgrund einer starken Auslastung der Einrichtung), kann von der Zusatzversicherung eine finanzielle Entschädigung nach dem Aufenthalt verlangt werden. Für Vollversicherte in der privaten Krankenversicherung können einzelne Bestandteile des Zusatzvertrages bereits im Vollschutz enthalten sein.