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Kraftfahrzeugsteuer

Definition der Kraftfahrzeugsteuer

Die zum Schutz des Klimas durch Minderung der CO²-Emissionen neu reformierte Kraftfahrzeugsteuer, die am 1. Juli 2009 in Kraft trat, ist eine Bundessteuer und wird vom Bundesministerium für Finanzen erhoben. Die Kraftfahrzeugsteuer wird für alle Fahrzeuge fällig, die im öffentlichen Straßenverkehr zum Einsatz kommen, beginnend mit der Zulassung bis zur Abmeldung des Fahrzeugs. Besteuert werden alle Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, die nicht permanent auf Schienen geführt werden.

Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer bemisst sich an dem Hubraum des Motors eines Kraftrads oder Personenkraftwagens. Bei Personenkraftwagen hat zusätzlich der Schadstoff- und Kohlendioxidausstoß einen Einfluss auf die Höhe der zu entrichtenden Steuer. Je höher der Schadstoffausstoß, desto höher ist demzufolge die zu zahlende Steuer. Personenkraftwagen werden deshalb in unterschiedliche Schadstoffklassen eingeteilt. Bei Lastkraftwagen spielt das zulässige Gesamtgewicht eine entscheidende Rolle für die Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen ist zusätzlich die Schadstoffklasse sowie die Geräuschentwicklung des Lastkraftwagens maßgeblich.