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Kapitalertragssteuer

Begriffklärung Kapitalertragssteuer

Unter dem Begriff Kapitalertragssteuer versteht man eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Bei der Einkommenssteuerveranlagung wird die Kaptitalertragssteuer, insofern keine Ausgestaltung als Abgeltungssteuer vorliegt, als Quellensteuer behandelt.

Die Kapitalertragssteuer in Deutschland

Eine Regelung der Kapitalertragssteuer, welche 1993 in Deutschland eingeführt und 2008 reformiert wurde,ist im Einkommenssteuergesetz zu finden.
Vor dem Jahr 2009 lag der Steuersatz bei 20 Prozent für Gewinnanteile (Dividenden), bei 40 Prozent für Zinsen aus Kapitalanlagen und bei 35 Prozent für Tafelgeschäfte. Zu diesen Angaben ist ein Solidaritätszuschlag hinzuzufügen, welcher sich zur Zeit auf 5,5 Prozent beläuft. Außerdem sind im Einkommenssteuergesetz 25 Prozent für Gewinnausschüttungen, welche aus stillen Beteiligungen stammen, aufgeführt.
Die Zinsabschlagssteuer zählt ebenfalls zur Kapitalertragssteuer und meint die Steuer, welche auf Zinszahlungen anfällt. Liegt ein Freistellungsauftrag, welcher sich durch eine Bindung an die Höchstbeträge der Sparerfreibeträge auszeichnet, oder liegt eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, wird auf die Erhebung der Kapitalertragssteuer verzichtet.