Schnell & einfach
Finde den günstigsten Tarif
Bis zu 900 € sparen

Hilfsmittel

Das gehört zu den Hilfsmitteln

Unter Hilfsmitteln versteht man Gegenstände, die zur erfolgreichen Behandlung und Genesung eines Patienten benötigt werden. Das umfasst auch vorbeugende Mittel, mit denen etwa eine drohende Behinderung vermieden werden kann, sowie Objekte, die eine Behinderung ausgleichen können. Geregelt wird dies im Sozialgesetzbuch. Nicht berücksichtigt werden allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Als Hilfsmittel werden daher unter anderem Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische Hilfsmittel und zur Einnahme von Medikamenten benötigte Gegenstände wie Spritzen angesehen. Aber auch die Änderung und Reparatur oder der Ersatz von bereits vorhandenen Hilfsmitteln werden berücksichtigt.

Leistungspflicht der Krankenkassen im Hinblick auf Hilfsmittel

Krankenkassen sind dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer entsprechende Hilfsmittel zu stellen. Dabei ist jedoch eine Anweisung durch einen Vertragsarzt der Kasse nötig. In der gesetzlichen Krankenkasse werden die zugelassenen Hilfsmittel in den Heil- und Hilfsmittelrichtlinien geregelt. Krankenkassen können die Verordnung von Hilfsmitteln prüfen. Darüber hinaus können sie vom Patienten einen geringen Selbstanteil verlangen.