Halter
Was bedeutet der Ausdruck Halter?
Als Halter bezeichnet man in der KFZ-Haftpflichtversicherung den Eigentümer eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland und einer Zulassung gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG). Eine zusätzliche Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Pflichtversicherung von Kraftfahrzeughaltern (PflVG).
Welche Papier simd für den Halter eines Fahrzeuges gesetzlich vorgeschrieben ?
Der Halter eines Fahrzeuges muss zunächst eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung haben. Dann erhält er von seinem Versicherer die Deckungskarte oder seine eVB-Nummer. Ohne diese Deckungskarte oder ohne eVB-Nummer kann der Halter sein Fahrzeug nicht anmelden. Weiterhin benötigt der Halter einen Fahrzeugschein. Dieser bestätigt den Behörden das der Halter einen gesetzlichen Anspruch auf das entsprechende Fahrzeug hat. Natürlich muss der Halter auch über einen gültigen Führerschein verfügen, wenn er das Fahrzeug benutzt. Ausserdem muss der Halter sämtliche gültigen Regeln des Strassenverkehrsgesetzes (StVG) beachten, damit er sein Fahrzeug problemlos nutzen kann. Der Fahrzeugbrief hingegen ist nicht zwingend mit sich zu führen, da dieser eventuell als Sicherheit bei einer Bank hinterlegt ist.