Haftungsgrundlagen für die Haftpflichtversicherung
Haftungsgrundlagen
Die Haftungsgrundlagen für die Haftpflichtversicherung sind im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, geregelt. Haftung muss bei Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer übernommen werden. Er ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er den Schaden absichtlich verschuldet hat. Bei einem vom Kind verschuldeten Schaden haften dessen Eltern. In wie weit eine Haftpflichtversicherung einzelne spezielle Haftungen übernimmt, hängt vom einzelnen Versicherer und von den einzelnen Prämien ab. Vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung sollte der Umfang der Leistung besprochen und mit dem Versicherer auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten werden.
Die Haftpflichtversicherung umfasst
Die Haftungsgrundlagen für Haftpflichtversicherung umfassen die Haftung für eigenes Verschulden, Schadensersatzpflicht, Militär und Beteiligte, Haftung des Aufsichtspflichtigen und für den Verrichtungsgehilfen.
Zusätzlich umfassen sie die Haftung bei Amtspflichtverletzung, des Tierhalters, des Tieraufsehers, bei Einsturz von Gebäuden, des Gebäudebesitzers, des Gebäudeunterhaltspflichtigen und die Haftung mehrerer Personen.
Leistungen der Haftpflichtversicherung können nur dann gewährt werden, wenn der Schadensverursacher beweist, dass keine Mutwilligkeit vorgelegen hat. Des Weiteren ist es wichtig den Schaden nachweisen zu können.