Gewässerschädliche Stoffe
Entstehung von Gewässerverschmutzung
Gelangen Stoffe in Flüsse, Seen, Meere oder das Grundwasser, so können diese die Wasserqualität vermindern. Das ist besonders bei gewässerschädlichen Stoffen wie zum Beispiel Krankheitserregern, sauerstoffverbrauchenden Abfällen und anorganischen Verschmutzern (z. B. Säuren, Salze und Metalle) der Fall. Eine weitere Gefahr stellen sämtliche Stoffe dar, deren Konsum oder Kontakt allein für den Menschen schädlich sind (z. B. Öle, Pestizide). Hauptverursacher der Verunreinigung sind ungeklärte Abwässer von Fabriken und Städten. Ebenfalls einen hohen Stellenwert nimmt die ungesetzliche Entsorgung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. das Wegkippen von Altöl) sowie die Verseuchung durch Düngemittel ein.
Wer kommt bei Wasserverschmutzung auf?
Gelangen durch eine Privatperson ungewollt gewässerschädliche Stoffe in das Wasser, kommt die Haftpflichtversicherung hierfür auf. Gelangt jedoch Öl aus einem Tank in die Gewässer muss der Verursacher hierfür mit seinem gesamten Privatvermögen aufkommen. Einzig eine spezielle Öltank- und Gewässerschadenhaftpflichtversicherung greift im Schadensfall.