Gesundheitsreformgesetz (GRG)
Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen
Das Gesundheitsreformgesetz, auch kurz GRG genannt, strebte an, durch Strukturreformen Einsparungen mit einer Gesamthöhe von 14,5 Milliarden DM (7,4 Milliarden Euro) zu erzielen. Mit dem Gesetz wurden Zuzahlungen bei nicht festbetragsgebundenen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Zahnersatz, Krankenhausaufenthalten und Fahrkosten eingeführt bzw. erhöht und Härtefallregelungen eingeführt. Das Festbetragssystem für Arznei- und Hilfsmittel wurde eingeführt, Bagatellarzneimittel wurden ausgeschlossen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen wurden erweitert und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung wurde neu gegründet.
Zweck und Erfolg des Gesundheitsreformgesetzes
Diese Einsparungen sollten je zur Hälfte den Leistungserbringern und den Versicherten und Arbeitgebern zugute kommen. 1989 und 1990 erreichte man einen Ausgaberückgang von knapp 3 Prozent und Beitragssatzsenkungen von 0,5 Prozent. Die angestrebte Beitragssatzstabilität konnte jedoch durch das Gesetz nicht dauerhaft gewährleistet werden. 1991 kamen Ausgabensteigerungen von 8,6 Prozent zu stande, was den Gesetzgeber zu weiteren Reformen zwang. So kam es in den weiteren Jahren zum Gesundheitsstrukturgesetz.