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Gemischte Krankenanstalten

Was sind gemischte Krankenanstalten?

Als gemischte Krankenanstalten bezeichnet man Krankenhäuser, die nicht nur medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen durchführen, sondern auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen und Rekonvaleszenten, also Patienten, die nach einer Erkrankung in der Genesungsphase sind, aufnehmen und pflegen.

Ersetzen Kassen den Aufenthalt in einer solchen Anstalt?

Für Kur- und Sanatoriumsaufenthalte besteht grundsätzlich kein tariflicher Leistungsanspruch, lediglich einzelne Unternehmen zahlen dafür freiwillige Leistungen.
Vor dem Aufenthalt in einer solchen Krankenanstalt müssen Versicherte daher unbedingt ihre Krankenversicherung informieren, möglichst verbunden mit einem ärztlichen Bericht über die vorausgegangene Behandlung, den derzeitigen Befund und den konkreten Einweisungsgrund. Anhand dessen prüft dann die Versicherung, ob die medizinischen Indikationen für eine Krankenhausbehandlung in einer solchen Anstalt vorliegen.
Für gemischte Krankenanstalten besteht eine Leistungspflicht nämlich nur, wenn der Versicherer vor Beginn der Behandlung den tariflichen Leistungen schriftlich zugestimmt hat. Das gilt insbesondere bei den privaten Krankenkassen.